Veranstaltungen

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen verfügbar

Die Schwärmerei
für die Natur
kommt von der
Unbewohnbarkeit
der Städte.

Bertholt Brecht
(1898-1956)
dt. Dramatiker und Dichter

Das Dorf Marihn

Geschichtliche EntwicklungMarihn, in alter Zeit auch Morin und bis ins vergangene Jahrhundert Marin genannt und geschrieben, der Ort des Mor oder Mar. Marihn hat schon 1304 den Status eines Filial-Kirchdorfes und gehörte zur Diözese Havelberg. Einer Urkunde aus dem Jahr 1306 ist zu entnehmen, dass Fürst Nikolaus II. von Werle dem Ritter Johann Holstein einen Teil des Dorfes Marihn belehnt. Die andere Hälfte gehört der Ritterfamilie Marin. Im Jahr 1502 geht ein Anteil des Dorfes an Bernd Maltzan über. Im Jahr 1505 haben auch die Blücher Anteile im Dorf. Die Brüder Henning und Levin Marin, die auf Ludorf und Kelle wohnen, verkaufen 1588 einen Teil des Dorfes Marihn an die vier Brüder Kosboth auf Torgelow. Die Brüder Marin machen einige Jahre später, 1589, einen Tauschvertrag über einen anderen Teil des Dorfes mit ChristopKamptz, den dieser dann aber den Gebrüdern Holstein auf Ankershagen überlässt. Balthasar Lepel und Henneke Marin teilen 1616 ihren Besitz in Ludorf und Marihn unter sich auf.  Die Lepel’sche Hälfte in Ludorf und Marihn kommt 1625 an Heinrich von Lanken. Im Jahr 1630 ist von zwei wüsten Höfen zu Marihn die Rede. Diese beiden Höfe verpfändet Adam Kosboth an Christoph Hahn.

 Zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, von 1645 an, nutzen die von Blücher ihre Güter in Marihn. Die Holstein auf Ankershagen überlassen 1648 ihren Meierhof in Marihn dem Heinrich Bibow zu Mollenstorf für 5000 Gulden und für 15 Jahre. Die Meierei bleibt aber über diese Zeit hinaus bis 1705 Bibow’scher Besitz und geht dann als Pfandbesitz an Matthias von Guhlen. Siegfried Voss auf Flotow erhält 1699 den landesherrlichen Konsens über die an ihn verpfändeten Blücher’schen Höfe zu Marihn Die Holstein haben 1719 wieder Besitz im Dorf und verkaufen diesen schon 1721 an den Hauptmann Christian von Blücher auf Kittendorf. In dessen Rechte tritt später sein Schwiegersohn Georg Ludwig von Oertzen. In der Mitte des 18. Jahrhunderts sind die Le Forts in Pfandbesitz von Marihn. Sie haben diesen Besitz bis 1804 neben den von Oertzen. Gustav Dietrich von Oertzen wird 1804 der Alleinbesitzer des Dorfes und Gutes Marihn.

Im Jahr 1874 wird Christian Martin Theodor Reichhoff der Rechtsnachfolger. Dann erwirbt es 1895 Karl von Rocheid. Die Familie von Rocheid besitzt das Gut bis in unser Jahrhundert hinein. Sie ist vermutlich maßgeblich an der baulichen Entstehung der Gutsgebäude beteiligt.  Im Jahr 1877 hat das Dorf 251 Einwohner.

Im Jahr 1936 werden auf dem Gut neun Bauern angesiedelt. Die unmittelbaren Schrecken des Krieges erreichen zum Ende des Monats April 1945 auch das Dorf Marihn und seine Menschen. Die Rote Armee besetzt das Dorf schon am 30. April 1945. Die Besitzverhältnisse verändern sich unter der sowjetischen Besatzungsmacht gravierend. Etwas mehr als ein Jahrzehnt nach dem Ende des Krieges und im achten Jahr der DDR gibt es 48 landwirtschaftliche Betriebe in Marihn.  Die Gemeinde hat 1960 insgesamt 336 Einwohner.

        dorf01       dorf02

 Marihn heute

Marihn zeigt sich heute mit neuen Einfamilienhäusern, neuer Straße und einem neu gestalteten Kirchvorplatz. Faszinierend im Ort sind die Kirche mit der gut erhaltenen Friedhofsmauer und das am nördlichen Ende der Dorfstraße befindliche Schloss, das dem Ort eine majestätische Wirkung verleiht. Das 2005/06 aufwändig sanierte Schloss und der dazugehörige Park, der „Garten von Marihn“ verleihen dem Ort seinen besonderen Charakter.  Gegenwärtig leben 260 Einwohner in Marihn.  

 

Dorfgemeinschaft Marihn * Cittaslow Marihn

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.